Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei allen mit Eco-Soft Economic Software GmbH (im folgenden Eco-Soft genannt) geschlossenen Verträgen. Vertragsgegenstand kann insbesondere sein: Die Erarbeitung fachlicher oder datenverarbeitungstechnischer Konzepte aufgrund einer vorgabereifen Planung; die Erstellung von Individual-Software aufgrund eines vorgabereifen Konzeptes; die Bearbeitung von Standard-Software nach individuellen Wünschen des Kunden. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von Eco-Soft ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
Offerten
Alle Offerten von Eco-Soft sind freibleibend, sofern in der Offerte nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von Eco-Soft verbindlich. Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen von der Offerte behält sich Eco-Soft auch nach Bestätigung des Auftrages vor.
Der Kunde stellt sicher, dass ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Eco-Soft die ihm überlassene Offerte weder als ganzes, noch in Teilen oder einer bearbeiteten Fassung, Dritten
bekannt wird.
Durchführung eines Einzelvertrages
Innerhalb des Rahmens, den die einzelvertraglichen Vereinbarungen setzen, bestimmt und verantwortet Eco-Soft die Art und Weise, wie der Einzelvertrag durchgeführt wird.
Weisungsrechte des Kunden bestehen nicht, jedoch soll Eco-Soft jederzeit bemüht sein, den Wünschen des Kunden Rechnung zu tragen.
Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungshilfen rechtzeitig und für Eco-Soft - soweit nicht im Einzelvertrag anderst vereinbart - kostenlos erbracht werden.
Der Kunde gewährt den Mitarbeitern von Eco-Soft bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung.
Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde Eco-Soft alle aus der Benützung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt Eco-Soft von allen Ansprüchen Dritter frei.
Von allen an Eco-Soft übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Kunde Kopien, auf die Eco-Soft jederzeit kostenlos zurückgreifen kann.
Vertraulichkeit
Der Kunde und Eco-Soft verpflichten sich gegenseitig zur vertraulichen Behandlung aller Unterlagen und Informationen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich
erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Sie werden diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern auferlegen.
Lieferzeit
Eco-Soft liefert die im Einzelvertrag vorgesehenen Lieferungen oder Leistungen innerhalb der vertraglich festgesetzten Frist. Die Lieferung ist am Tag der Übergabe, Überlassung oder Aufstellung erfolgt.
Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen oder Leistungen nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die Eco-Soft nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert.
Gerät Eco-Soft in Verzug, so kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde eine Verzögerungsentschädigung wie folgt verlanen:
Überschreitet der Verzug 30 Kalendertage, so zahlt Eco-Soft für jeden Tag des Verzuges, maximal für 100 Verzugstage, eine Geldsumme von 1/1000 der Vergütung für die im Verzug
befindliche Lieferung oder Leistung. Die Verzugsentschädigung ist insgesamt beschränkt auf die Höhe des nachgewiesenen unmittelbaren Schadens.
Installation und Implementation
Die Installation von Geräten oder Anlagen einschliesslich Erweiterungen, die Implementation und die Anleitung von Bedienungspersonal erfolgen nur aufgrund besonderer Vereinbarungen.
Bei der Installation und Implementation wird der Kunde alle erforderlichen Räume einschliesslich der technischen Voraussetzungen verfügbar halten und bei der Bedienung aller
angeschlossenen Geräte behilflich sein, ggf. durch Bereitstellung des erforderlichen Personals. Bei Bedarf wird die Arbeit auch ausserhalb der normalen Arbeitszeit ermöglicht.
Ausserdem wird der Kunde eine Kontaktperson benennen, die den Mitarbeitern von Eco-Soft während der vereinbarten Installations- bzw. Implementationszeit zur Verfügung steht und die
dazu ermächtigt ist, notwendige Erklärungen zur Durchführung der Arbeiten abzugeben.
Abnahme
Eco-Soft kann Teillieferungen oder Teilleistungen zur Abnahme vorlegen (Teilabnahmen). Hierzu gehören: in sich abgeschlossene Phasen zur Erfüllung der im Einzelvertrag spezifizierten Lieferungen oder Leistungen; in sich abgeschlossene und funktionsfähige Teile des Einzel-Vertragsgegenstandes; in sich abgeschlossene Dokumente oder Teile von Dokumenten.
Der Kunde wird jede Abnahme (auch Teilabnahme) der von Eco-Soft erbrachten Lieferungen oder Leistungen unverzüglich durchführen. Eco-Soft ist berechtigt, an jeder Abnahme teilzunehmen.
Die Abnahme von Software, zu deren Installation oder Implementation Eco-Soft sich verpflichtet hat, erfolgt durch eine Funktionsprüfung. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die zu diesem Zweck von Eco-Soft verwendeten Testverfahren keinen Fehler an den Lieferungen oder Leistungen ergeben.
Die Abnahmefrist beträgt längstens 30 Kalendertage und beginnt, sobald Eco-Soft die geschuldete Lieferung oder Leistung dem Kunden zur Abnahme (oder Teilabnahme) bereitstellt.
Falls der Kunde innerhalb der Abnahmefrist keine wesentlichen Mängel gerügt hat, gilt die Lieferung oder Leistung als abgenommen.
Gewährleistung
Eco-Soft wird die übernommenen Lieferungen und Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und unter Berücksichtigung des allgemeinen Standes der Technik duch qualifizierte Mitarbeiter ausführen.
Die Gewährleistungspflichten von Eco-Soft beschränken sich nach Wahl von Eco-Soft auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mit Rücksicht auf Art und Umfang der von Eco-Soft übernommenen vertraglichen Verpflichtungen ist Eco-Soft auch wegen desselben Mangels zu mehrfacher Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung der Ersatzlieferung bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung entfällt: wenn die Mängelrüge nicht unverzüglich schriftlich geltend gemacht wird; wenn der Mangel auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben oder mangelhafter Mitwirkung des Kunden beruht; wenn die Lieferung oder Leistungen der Eco-Soft ohne deren vorherige Zustimmung verändert werden. Beseitigt Eco-Soft auf Wunsch des Kunden einen solchen Mangel, so kann Eco-Soft eine angemessene Vergütung verlangen.
Gewährleistungsansprüche verjähren nach sechs Monaten.
Rechte am Vertragsgegenstand
Der Kunde ist berechtigt, die im Rahmen des Einzelvertrages von Eco-Soft erbrachten Lieferungen oder Vorleistungen, ausgenommen Standard-Software, innerhalb seines Unternehmens uneingeschränkt zu nutzen, nachdem diese Arbeiten vergütet sind.
Der Kunde stellt sicher, dass ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Eco-Soft die Lieferungen und Leistungen von Eco-Soft und die zu diesen gehörenden Unterlagen Dritten nicht bekannt werden, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung.
Alle Lieferungen und Leistungen bleiben Eco-Soft-Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden bestehenden Forderungen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf eine etwaige Ersatzlieferung. Der Kunde darf die Vorbehaltsgüter an Dritte nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Wenn Vorbehaltsgüter von Dritten in Anspruch genommen werden, wird der Kunde die Dritten auf den Eco-Soft-Eigentumsvorbehalt hinweisen und Eco-Soft sofort verständigen.
Veröffentlichungen über die Lieferungen und Leistungen stehen dem Kunden und Eco-Soft frei, sofern Firmenname und Anteil des Vertragspartners genannt werden.
Vergütung und Fälligkeit
Die Einzelpreise der Lieferungen und Leistungen, sowie die gesamte Vergütung, ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, wird auf der Grundlage der Eco-Soft-Tätigkeit abgerechnet. Der Zeitaufwand jedes Eco-Soft-Mitarbeiters wird mit einer Genauigkeit von 0.5 Stunden kalkuliert. Reisezeiten werden mindestens mit 75% des vereinbarten Honorar-Stundensatzes abgegolten. Die Rechnungsbelegung erfolgt monatlich und nachträglich.
Ist eine Vergütung je Arbeitsstunde der Höhe nach nicht vertraglich vereinbart, so ergibt sie sich entsprechend der Qualifikation des eingesetzten Mitarbeiters aus der jeweils gültigen Eco-Soft-Preisliste.
Ist eine Vergütung zum Festpreis vereinbart, hat Eco-Soft Anspruch auf eine Vorauszahlung und auf angemessene Abschlagszahlungen, mindestens in folgenden Anteilen der Vergütung:
- nach Vertragsbeginn 25 %
- nach Abgabe des definitiven Pflichtenheftes 25 %
- nach Lieferung des Programms 25 %
- nach Testphase 25 %
Zusätzlich zur Vergütung berechnet Eco-Soft die ihr entstandenen Nebenkosten (z.B. Reisekosten, Rechnerkosten) monatlich und nachträglich.
Liegt die Arbeitszeit oder Reiseziel auf Veranlassung des Kunden ausserhalb der normalen Arbeitszeit, so werden folgende Zuschläge auf die Vergütung je Arbeitsstunde erhoben:
- 30 % an Werktagen zwischen 20 Uhr und 6 Uhr,
- 50 % an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.
Wenn aufgrund unvollständiger oder unzutreffender Information oder nicht ordnungsgemässer Mitwirkung des Kunden der Arbeitsaufwand erheblich über den Schätzungen liegt, die Eco-Soft bei Übernahme des Auftrages zugrunde gelegt hat, so ist Eco-Soft auch bei Vergütung nach Festpreis oder mit Höchstgrenzung zu einer angemessenen Erhöhung der ursprünglichen Vergütung berechtigt.
Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Eco-Soft Zinsen in der Höhe bis zu 5 % über dem aktuellen Nationalbank-Diskontsatz verlangen.
Verrechnung, Abtretung, Verjährung
Verrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn eine Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Ansprüche aus dem Einzelvertrag kann der Kunde nur mit vorheriger Zustimmung von Eco-Soft abtreten.
Alle Ansprüche des Kunden gegen Eco-Soft verjähren, wenn in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist, spätestens zwölf Monate nach Beendigung des Einzelvertrages. Eco-Soft ist dann berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Kunden sendet Eco-Soft die Unterlagen zurück.
Sonstiges
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen und Erklärungen zum Einzelvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form.
Ist eine Bestimmung des Einzelvertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam, so bleibt der Vertrag im übrigen bestehen. Der Kunde und Eco-Soft verpflichten sich jedoch, unverzüglich die rechtlich unwirksame Bestimmung durch eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende, rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen.
Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist das zuständige Gericht am Sitz von Eco-Soft.